Medikamentenverordnung

Rückgabe von Gütern im Handel

Im Handel gekaufte Produkte können oft einfach zurück gegeben werden. Auch wenn Händler es nicht unbedingt müssen, so machen sie es doch auf Kulanz. Das stärkt das Vertrauen zwischen Kunde und Händler.

Und wie ist das bei Medikamenten?

Doch ganz so einfach ist es nicht immer. Zumindest nicht bei Medikamenten. Als Tierarztpraxis können wir selbstverständlich Medikamente ausgeben, jedoch dürfen wir selbst unbenutzte oder verpackte Medikamente aus rechtlichen Gründen nicht zurücknehmen.

Der Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke ist durch das Arzneimittelgesetzt (AMG) geregelt. Das bedeutet, dass wir strenge Vorschriften einhalten müssen, unter anderem in Bereichen wie:

  • Lagerung (Einrichtung unserer Räumlichkeiten)
  • Kontroll- & Sorgfaltspflichten (Regelmäßige Überprüfung & Entsorgung)
  • Einhaltung von Bezugsstellen (Einhaltung geregelter Vertriebswege)

Probleme nach der Ausgabe

Speziell nach der Herausgabe von Medikamenten an den Patientenbesitzer entstehen dadurch mehrere Probleme. Zudem ist die Abgabe von nicht benötigten oder übrig gebliebenen Medikamenten an die Tierarztpraxis ist rechtlich nicht vorgesehen.

Hauptproblem bei Medikamenten

Sobald die Medikamente durch die Praxis ausgegeben sind, können wir weder Beschaffenheit, Unversehrtheit, noch Wirksamkeit der Medikamente gewährleisten.

Sind Medikamente beispielsweise über längere Zeit höheren Temperaturen ausgesetzt, so kann nicht garantiert werden, dass sich dessen Wirksamkeit nicht negativ verändert haben.

Patienten schützen

All diese Vorschriften dienen der Sicherheit unserer Patienten und damit Ihren Lieblingen. Niemand möchte riskieren, einem kranken Tier ein Medikament zu verabreichen, welches nicht wirkt.

In diesem Sinne:

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Tier das Beste


Ihre Tierarztpraxis-Offenberg