Gebührenordnung für Tierärzte
Liebe Tierfreunde,
am 22. November 2022 ist die neue GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) in Kraft getreten. Die Umsetzung der GOT ist für jeden Tierarzt / jede Tierärztin gesetzlich verpflichtend.
§ 5 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist.
GOT – Gebührenrahmen
Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis und von Beschwerden abzusehen!
Gerne geben wir auch weiterhin für Sie und Ihren Liebling unser Bestes– sowohl während der Sprechzeiten als auch im Notdienst.
Bei Fragen oder Unklarheiten sprechen Sie uns gerne einfach an – gemeinsam finden wir eine Lösung!
Auf ein weiterhin gutes und respektvolles Miteinander.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Team der Tierarztpraxis Offenberg
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/